Rauchmelderpflicht Bayern im Überblick
- seit 25. September 2012
- für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
siehe hierzu auch: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern/